Für Kunden / Kundinnen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (häufig handelt es sich hierbei um Menschen mit demenziellen Erkrankungen) gibt es ebenfalls die sogenannten Betreuungsleistungen. Voraussetzung ist eine entsprechende Einstufung. Für diese Leistungen stehen monatlich125,- € zur Verfügung
Hilfebedürftigkeit ist vielfach eine Vorstufe der Pflegebedürftigkeit und beginnt oftmals mit zunehmendem Hilfebedarf im Haushalt.
Bei der Wohnungsreinigung sind es vor allem Tätigkeiten wie Fensterputzen, Saugen oder Reinigen der Wohnung und des Hausflurs, die die eigene körperliche Kraft überfordern. Einkäufe können nicht mehr durchgeführt werden, da Sie die Wohnung nicht mehr verlassen können oder die Einkaufstaschen zu schwer sind.
Hilfe im Haushalt ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann als Betreuungsleistung oder Pflegesachleistung durch die Pflegekasse finanziert werden.
Für den Fall, dass noch keine Einstufung im Sinne der Pflegeversicherung erfolgt ist, kann die hauswirtschaftliche Versorgung privat gezahlt oder im Einzelfall auch gemäß dem Sozialgesetzbuch finanziert werden.